AGB
Allgemeine Geschäftsbedingungen
§ 1 Geltungsbereich
(1) Die Allgemeinen Geschäftsbedingungen (nachfolgend „AGB“ genannt) gelten im
Zusammenhang mit allen angebotenen Dienstleistungen in Präsenzpflicht der WBA
SCHULE GmbH · Weiterbildendende Berufsakademie im Handwerk · vertreten durch
Geschäftsführer Frank Gebhardt · Hugo-John-Straße 10 · 99086 Erfurt · Telefon:
0361/6013025 · E-Mail: info@wba-schule.de – nachfolgend „WBA SCHULE“ genannt
– und ihren Kunden – nachfolgend „Teilnehmer“ genannt.
(2) Abweichende Geschäftsbedingungen des Vertragspartners finden keine
Anwendung.
(3) Mit der Anmeldung erklärt sich der Teilnehmer mit der Anwendung der AGB auf
das Vertragsverhältnis zwischen dem Teilnehmer und der WBA SCHULE
einverstanden.
§ 2 Zustandekommen des Vertrags
(1) Der Vertrag zwischen den Parteien kommt durch die Teilnahmeerklärung des
Teilnehmers und der Bestätigung der WBA SCHULE zustande. Vorgesehen ist dies
über die unterzeichnete Rücksendung des schriftlich zugesandten
Weiterbildungsvertrags. Der Vertragsschluss muss 8 Wochen vor
Weiterbildungsbeginn erfolgt sein. Ein späterer Vertragsschluss bedarf der
Genehmigung der WBA SCHULE. Im Einzelnen erfolgt der Vertragsschluss wie folgt:
(2) Die in § 2 Ziff. 1 vorgesehenen Anmeldemöglichkeiten mit der Zusendung des
Vertrages stellt für sich kein rechtlich bindendes Angebot dar und begründet keinen
rechtsverbindlichen Anspruch auf einen Weiterbildungsplatz. Erst der ausgefüllte
Vertrag und der pünktlich zurückgesendete Vertrag des im Reservierungsschreiben
benannten Datum stellt ein rechtsverbindliches Angebot des Teilnehmers dar,
welches der Annahme durch die WBA SCHULE bedarf. Mit der Annahme dieses
Angebotes durch Unterzeichnung der WBA SCHULE kommt der Vertragsschluss
zustande. Der Teilnehmer erhält eine Kopie des von beiden Seiten unterschriebenen
Weiterbildungsvertrages von der WBA SCHULE per Einwurfeinschreiben zugesandt.
(3) Übersteigt die Zahl der Anmeldungen die Platzkapazität eines Lehrgangs, werden
die Anmeldungen in der Reihenfolge des Anmeldeeingangs berücksichtigt. Kann
eine Anmeldung nicht berücksichtigt werden, so wird dies dem Teilnehmer von der
WBA SCHULE telefonisch oder schriftlich (per E-Mail oder Post) mitgeteilt.
(4) Der Abschluss des Weiterbildungsvertrages und die Teilnahme beinhalten nicht
den Anspruch auf Zulassung zu einer Prüfung, die mit dem Weiterbildungsvertrag
verbunden ist. Die Anmeldung zu externen Prüfungen obliegt dem Teilnehmer, sowie
auch dessen Absage, wenn der Teilnehmer nicht an der anberaumten Prüfung
teilnehmen wird.
§ 3 Vertragsgegenstand und Pflichten der Parteien
(1) Die WBA SCHULE bietet Meistervorbereitungslehrgänge an, in denen die
Teilnehmer auf die Prüfungen der Handwerkskammer vorbereitet werden. Die WBA
SCHULE vermittelt die theoretischen und praktischen Kenntnisse und Fertigkeiten,
die laut Verordnung der Meisterprüfung erforderlich sind.
(2) Die WBA SCHULE erbringt ihre vertragsgemäßen Leistungen mit größter Sorgfalt
und Gewissenhaftigkeit. Einen bestimmten Erfolg schuldet die WBA SCHULE aber
nicht. Insbesondere übernimmt die WBA SCHULE keine Gewähr dafür, dass sich
beim Teilnehmer ein bestimmter Lernerfolg einstellt oder dass der Teilnehmer ein
bestimmtes Leistungsziel erreicht. Dies ist nicht zuletzt auch vom persönlichen
Einsatz und Willen des Teilnehmers abhängig, auf den die WBA SCHULE keinen
Einfluss hat.
§ 4 Zahlungsbedingungen
(1) Mit wirksamem Vertragsabschluss ist die vereinbarte Kursgebühr in voller Höhe
mit dem gestellten Rechnungsdatum fällig, unabhängig von einer Förderung des
Teilnehmers durch einen privaten oder öffentlichen Dritten (bspw. Bafög oder KfW –
Bank). Der Teilnehmer gerät mit der Zahlung der fälligen Kursgebühr in Verzug, wenn
nicht die vollständige Kursgebühr bis spätestens 14 Tage nach Erhalt der Rechnung
(per Post oder per E-Mail) auf das auf der Rechnung angegebene Konto unter
Nennung der Rechnungsnummer eingegangen ist. Wird die Kursgebühr drittfinanziert
so tritt Verzug 14 Tage nach Erhalt des Zuwendungsbescheides ein, spätestens aber
mit dem Fälligkeitsdatum der Rechnung. Der Zugang des Zuwendungsbescheides ist
nachzuweisen. Die Bankgebühren bei Überweisungen aus dem Ausland oder bei
Rücküberweisungen in das Ausland gehen zu Lasten des Teilnehmers.
(2) Befindet sich der Teilnehmer mit der Zahlung des Entgelts in Verzug, so hat er für
jede außergerichtliche Mahnung einen Betrag von 5 Euro zur Abdeckung von Porto-
und Verwaltungskosten zu bezahlen. Dies gilt nicht, wenn der Teilnehmer der WBA
SCHULE nachweist, dass dieser kein Schaden oder ein geringerer Schaden als
vorstehend pauschaliert angesetzt entstanden ist.
(3) Für den Zeitraum des Verzuges ist der Anspruch zum gesetzlichen Zinssatz zu
verzinsen.
(4) Das Risiko der rechtzeitigen Zahlung fällt allein in den Verantwortungsbereich des
Teilnehmers.
(5) Die WBA SCHULE behält sich vor im Fall der nicht rechtzeitigen Zahlung,
Teilnehmer vom Unterricht auszuschließen.
§ 5 Aufrechnungsverbot
Eine Aufrechnung mit Ansprüchen gegen die WBA SCHULE ist nur mit rechtskräftig
festgestellten oder unbestrittenen Forderungen zulässig.
§ 6 Widerruf
(1) Der Teilnehmer hat bei außerhalb von Geschäftsräumen abgeschlossenen
Weiterbildungsverträgen und bei Fernabsatzverträgen das Recht, binnen 14 Tagen
ohne Angabe von Gründen den Weiterbildungsvertrag zu widerrufen. Die
Widerrufsfrist beträgt 14 Tage ab dem Tag des Vertragsabschlusses.
(2) Um das Widerrufsrecht auszuüben, muss der Teilnehmer mittels einer
eindeutigen Erklärung (z.B. ein mit der Post versandter Brief, Telefax oder E-Mail)
ohne Angaben von Gründen in Textform über seinen Entschluss, diesen Vertrag zu
widerrufen, informieren.
(3) Der Widerruf ist zu richten an:
WBA SCHULE GmbH
Frank Gebhardt
Hugo-John-Straße 10
99086 Erfurt
Email: info@wba-schule.de
(4) Zur Wahrung der Widerrufsfrist reicht es aus, dass die Mitteilung über die
Ausübung des Widerrufsrechts vor Ablauf der Widerrufsfrist abgesendet wird.
(5) Wird der Vertrag widerrufen, sind alle Zahlungen, die die WBA SCHULE erhalten
hat, unverzüglich und spätestens binnen 14 Tagen ab dem Tag zurückzuzahlen, an
dem die Mitteilung über den Widerruf dieses Vertrages bei der WBA SCHULE
eingegangen ist. Für diese Rückzahlung wird dasselbe Zahlungsmittel verwendet,
das bei den ursprünglichen Transaktionen eingesetzt wurde, es sei denn, dass
ausdrücklich etwas anderes vereinbart wurde. In keinem Fall werden wegen dieser
Rückzahlung Entgelte berechnet.
§ 7 Rücktrittsrecht des Teilnehmers
(1) Bei Rücktritt des Kurses durch den Teilnehmer nach Ablauf des Widerrufrechtes
sind 50% der Kursgebühr fällig. 10 Wochen vor Kursbeginn ist die volle Kursgebühr
fällig.
(2) Der Teilnehmer kann den Nachweis erbringen, dass der WBA SCHULE ein
niedrigerer oder kein Schaden entstanden ist, als vorstehend angesetzt. In diesem
Fall reduziert sich der Anspruch der WBA SCHULE entsprechend.
(3) Der Teilnehmer kann einen Ersatzeilnehmer bestimmen, der für ihn am Kurs
teilnimmt. In diesem Fall erhebt die WBA SCHULE eine Bearbeitungsgebühr von 50
Euro, es sei denn, der Teilnehmer weist der WBA SCHULE nach, dass kein oder ein
geringerer Schaden entstanden ist. Die WBA SCHULE kann den Ersatzteilnehmer
ablehnen, wenn dieser die etwaigen Zulassungsvoraussetzungen für die Ableistung
der Schulung nicht nachweist oder ein anderer wichtiger Grund in der Person des
Ersatzteilnehmers liegt, der seine Ablehnung rechtfertigt. Der Ersatzteilnehmer ist der
WBA SCHULE unverzüglich mitzuteilen.
(4) Die Nichtinanspruchnahme einzelner Unterrichtseinheiten berechtigt nicht zu
einer Ermäßigung des Rechnungsbetrages.
(5) Die ärztlich bescheinigte Nichtinanspruchnahme des Kurses aufgrund von
Krankheit begründet keinen Anspruch auf Rückzahlung des Kursentgelts.
§ 8 Kündigung
(1) Die ordentliche Kündigung ist ausgeschlossen.
(2) Wird die Veranstaltung infolge bei Vertragsschluss nicht voraussehbarer höherer
Gewalt (z.B. außergewöhnliche verkehrsgefährdende Wasserstraßenzustände,
Hochwasser, besondere Witterungsereignisse, Gewitter, Streik, unvorhergesehene
behördliche Anordnungen oder sonstige Betriebsstörungen, etc.) erheblich
erschwert, gefährdet oder beeinträchtigt, können beide Vertragsparteien den Vertrag
kündigen. Der Teilnehmer kann auf Wunsch im Falle des Vorliegens einer nicht
voraussehbaren höheren Gewalt an einer anderen, mindestens gleichwertigen
Veranstaltung aus dem Programm des Veranstalters teilnehmen, sofern der
Veranstalter in der Lage ist, eine solche anzubieten.
(3) Das Recht beider Vertragsparteien zur fristlosen Kündigung aus wichtigem Grund
bleibt unberührt. Ein wichtiger Grund liegt insbesondere vor, wenn der Teilnehmer
wiederholt oder in besonders schwerer Weise gegen die Verhaltensregeln nach § 9
verstößt.
(4) Die Kündigung muss in Textform erfolgen.
§ 9 Verhaltensregeln
(1) Der Teilnehmer ist verpflichtet sich Kenntnis über die Hausordnung der
Bildungseinrichtung, in der die Fortbildungsmaßnahme durchgeführt wird, zu
verschaffen und sich danach zu verhalten. Den Anweisungen der Mitarbeiter der
WBA SCHULE ist Folge zu leisten. Der Teilnehmer verpflichtet sich, mit technischer
und sonstiger Ausstattung der Bildungseinrichtung sorgsam umzugehen und durch
sein Verhalten zur Erreichung der Ziele der Bildungsmaßnahme beizutragen.
(2) Computer und Internetzugänge dürfen nur für die Zwecke der
Bildungsmaßnahme genutzt werden. Untersagt ist insbesondere, die Computer zum
Hoch- und Runterladen von illegalen und/oder pornografischen Inhalten oder
urheberrechtlich geschützten Inhalten zu nutzen, für deren Verbreitung und Nutzung
keine Nutzungsrechte bestehen.
(3) Sämtliche Materialien (Seminarunterlagen etc.), die dem Teilnehmer von der WBA
SCHULE zur Verfügung gestellt werden, dürfen nicht vervielfältigt werden, es sei
denn, die WBA SCHULE gibt hierzu ihre ausdrückliche Einwilligung.
§ 10 Auswahl und Änderung der Unterrichtszeiten
(1) Die WBA SCHULE behält sich vor, die Bildungsmaßnahme abzusagen. Dies ist
bei einem sachlich gerechtfertigten Grund zulässig. Hierzu zählt beispielsweise
höhere Gewalt, das Nichterreichen der Mindestteilnehmerzahl, die sich entweder aus
dem Bildungsangebot ergibt oder bei der WBA SCHULE erfragt werden kann. Hierzu
zählt auch der Ausfall des Dozenten, wenn es der WBA SCHULE trotz
nachgewiesener Bemühungen nicht gelingt, einen adäquaten Ersatz zu organisieren.
Die WBA SCHULE wird sich in diesem Fall bemühen, dem Teilnehmer einen
Ersatztermin anzubieten. Im Falle der Absage wird die WBA SCHULE dem
Teilnehmer das geleistete Entgelt ohne Abzug erstatten.
(2) Im Bedarfsfall ist die WBA SCHULE berechtigt, den Kurs zu verlegen oder
Unterrichtszeiten zu verändern. Die WBA SCHULE behält sich vor, die zuständige
Lehrkraft auszuwechseln oder im Erkrankungsfalle eine Vertretung einzusetzen.
§ 11 Referenten
Die WBA SCHULE sichert dem Teilnehmer qualifizierte Referenten in den
Bildungsmaßnahmen zu. In Fällen, in denen im Bildungsangebot ein bestimmter
Referent angekündigt ist, wird die WBA SCHULE sich darum bemühen, dass dieser
Referent die Bildungsmaßnahme durchführt. Allerdings besteht kein Anspruch auf
einen bestimmten Referenten. Bei einem Referentenwechsel steht dem Teilnehmer
weder ein Recht auf Minderung des Entgelts noch ein Rücktrittsrecht zu.
§ 12 Urheberrechte
(1) Der Inhalt aller Kurse sowie die verwendeten Materialien wie die Kursunterlagen,
Präsentationen, Skripte und Aufzeichnungen sind Eigentum der WBA SCHULE bzw.
der jeweiligen Referenten und sind urheberrechtlich geschützt. Die Nutzung dieser ist
ausschließlich durch die Teilnehmer gestattet. Aufzeichnung der Veranstaltungen in
Audio oder Video bzw. durch Screenshots oder anderweitig durch die Teilnehmer
sind untersagt. Jeder Missbrauch kann rechtlich verfolgt werden.
(2) Sämtliche Materialien, die dem Teilnehmer von der WBA SCHULE zur Verfügung
gestellt werden, dürfen nicht vervielfältigt oder Dritten zugänglich gemacht werden,
es sei denn, die WBA SCHULE gibt hierzu ihre ausdrückliche Einwilligung.
§ 13 Haftung
(1) Die WBA SCHULE haftet nicht für Unterrichtsausfall durch höhere Gewalt. Die
Teilnahme am Kurs geschieht auf eigene Gefahr. Für Schäden jeder Art, die der
Teilnehmer selbst verursacht, haftet dieser unmittelbar gegenüber dem
Geschädigten.
(2) Die WBA SCHULE schließt jegliche Haftung für Schäden des Mitglieds aus.
Hiervon ausgenommen ist eine Haftung für Verstöße gegen wesentliche
Vertragspflichten sowie für Schäden aus der Verletzung des Lebens, des Körpers
oder der Gesundheit, die auf einer fahrlässigen Pflichtverletzung der WBA SCHULE
oder einer vorsätzlichen oder fahrlässigen Pflichtverletzung eines gesetzlichen
Vertreters oder Erfüllungsgehilfen der WBA SCHULE beruhen sowie eine Haftung für
sonstige Schäden, die auf einer grob fahrlässigen Pflichtverletzung der WBA
SCHULE oder auf einer vorsätzlichen oder grob fahrlässigen Pflichtverletzung eines
gesetzlichen Vertreters oder Erfüllungsgehilfen der WBA SCHULE beruhen.
§ 14 Datenschutz
Die mit der Anmeldung übermittelten Daten werden zwecks Bearbeitung der
Anmeldung und für den Fall von Vertragsfragen bei der WBA SCHULE gespeichert.
Die Daten unterliegen den datenschutzrechtlichen Bestimmungen. Die Daten werden
nur soweit es für die Erfüllung von vertraglichen Verpflichtungen erforderlich ist an
Dritte weitergegeben. Die Daten werden gelöscht, wenn sie für die Erfüllung des
Zwecks nicht mehr erforderlich sind. Es wird vorsorglich darauf hingewiesen, dass
bei einer finanziellen Förderung des Lehrgangs, über die erfolgte Teilnahme die
fördernde Stelle auf Anfrage zu unterrichten ist. Im Übrigen gelten die
Datenschutzbestimmungen.
§ 15 Salvatorische Klausel
Sollte eine Bestimmung dieser Geschäftsbedingungen unwirksam sein oder werden,
bleiben die übrigen Bestimmungen hiervon unberührt. In diesem Falle richtet sich der
Inhalt der unwirksamen Bestimmung nach den gesetzlichen Vorschriften. Dies gilt
auch im Falle einer Vertragslücke entsprechend.
§ 16 Gerichtsstand
Soweit eine Abrede hierüber zwischen den Parteien rechtlich zulässig ist,
vereinbaren die Parteien Erfurt als Gerichtsstand. Erfurt als Gerichtsstand wird auch
für den Fall ausdrücklich vereinbart, dass der Teilnehmer nach Vertragsschluss
seinen Wohnsitz oder gewöhnlichen Aufenthaltsort in das Ausland verlegt oder sein
Wohnsitz oder gewöhnlicher Aufenthalt im Zeitpunkt der Klagerhebung nicht bekannt
ist.